Tägliche Japan-Updates

Mindestlohn-Beschlüsse und Anzeige schärfen die Arbeitsaufsicht

Regionale Lohnempfehlungen und ein Verweis wegen Arbeitnehmerüberlassung zeigen Regelsetzung und Vollzug.

Entwicklungen

Zwei Mitteilungen des Arbeitsministeriums zeigen verschiedene Stufen staatlicher Aufsicht: geplante regionale Lohnuntergrenzen und einen konkreten Vollzugsfall.

1. Alle Präfekturen empfehlen Mindestlöhne mit ¥1.177 im gewichteten Mittel

Die 47 Präfekturräte empfehlen Erhöhungen um ¥54–65; der gewichtete Durchschnitt steigt um ¥56 auf ¥1.177. Die Werte gelten noch nicht überall endgültig. Einwände und Entscheidungen der Arbeitsbüros stehen aus; der geplante Beginn reicht vom 1. Oktober bis 2. Dezember. Maßgeblich sind Präfektur und Datum. (Seite öffnen)

2. Das Ministerium meldet eine Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße

Das Ministerium meldet, dass das Arbeitsbüro Yamaguchi eine Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Regeln für Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung bekanntgab. Das zeigt Vollzug, ist aber keine Verurteilung und darf nicht auf andere Unternehmen oder Fälle übertragen werden. (Seite öffnen)

Was daraus folgt

Für ausländische Beschäftigte und Arbeitgeber zählen lokale Starttermine, die konkrete Beschäftigungsform und der Unterschied zwischen Vorwurf und Urteil.